SEPA für Vereine – Vorsicht Zahlungsengpass im Verein

Mit der SEPA – Einführung droht für viele Vereine 2014 ein Zahlungsengpass. So bereitet sich ein Verein auf die Zukunft vor.

SEPA für Vereine

© Verein im Verein

SEPA ab Februar 2014

Ab dem 01.Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Alle Überweisungen und Lastschriften sind nach europaweit einheitlichen Verfahren einzusetzen. Die bisherigen nationalen Euro-Zahlverfahren dürfen nicht mehr weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).

Wegfall der Diskette und beleghafter Lastschriften

Der überwiegende Teil der Banken und Sparkassen wird ab Februar 2014 keine Disketten oder andere Datenträger mehr annehmen. Die Einreichung des Zahlungsverkehrs, vor allem der Lastschriften für die Mitgliedsbeiträge, erfolgt nur noch per Onlinebanking. Ebenso ist es im SEPA – Zahlungsverkehr nicht mehr möglich, beleghafte Lastschriften einzureichen.

Die „neue“ SEPA – Basis – Lastschrift

Damit jeder Verein SEPA-Basis-Lastschriften einreichen kann, muss zunächst bei einem neuen Mitglied ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat eingeholt werden. Dieses ermächtigt den Verein, Lastschriften auf das Konto des Zahlungspflichtigen zu ziehen.

Bestehende Einzugsermächtigungen müssen nicht durch neue SEPA-Lastschriftmandate ersetzt werden. Eine Umwidmung der bisherigen Einzugsermächtigungen ist möglich. Dem Zahlungspflichtigen, also dem Vereinsmitglied, muss vor dem ersten Einzug mit SEPA der Verfahrenswechsel angekündigt werden.

Neben der Gläubiger-Identifikationsnummer (unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) ist jede Lastschrift durch eine eindeutige Mandatsreferenznummer zu kennzeichnen.

Ausführliche Informationen und Handlungsempfehlungen für Vereine mit SEPA sind zu finden unter www.verein-im-verein.de/sepa-fuer-vereine

Zahlungsengpässe mit SEPA vermeiden

Ein Großteil der Vereine in Deutschland zieht im Frühjahr seine Mitgliedsbeiträge per Lastschrift ein. Ein enorm wichtiger Einnhameposten für viele Vereine. Hat der Verein bis Februar 2014 SEPA nicht umgesetzt, verzögert dies den Einzug der Mitgliederbeiträge um einige Monate. Dies kann zu Problemen in der Liquidität vieler Vereine führen.

Das sollte jeder Verein erledigen

  • Sorgen Sie schon jetzt in Ihrem Verein für ein zukunftssicheres Zahlungsverkehrsprogramm oder einer Vereinsverwaltungssoftware mit Online-Schnittstelle.
  • Prüfen Sie Ihre derzeit verwendete Zahlungssoftware auf deren SEPA-Fähigkeit.
  • Überdenken Sie die zukünftige Vergabe der sog. „Mandatsreferenznummern“ in Ihrem Verein.
  • Beantragen Sie die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
  • Informieren Sie Ihre bisherigen Mitglieder mit Einzugsermächtigung über die Umstellung auf die SEPA-Basis-Lastschrift

 


[werbung]