Entstehung und Auflösung – Verein im Verein
Einrichtung von Vereinsabteilungen Grundsatz: Nur wenn der Gesamtverein zustimmt kann eine Abteilung, ein Verein im Verein, als unselbständige Untergliederung entstehen.
WeiterlesenHilfe und Informationen im Verein
Einrichtung von Vereinsabteilungen Grundsatz: Nur wenn der Gesamtverein zustimmt kann eine Abteilung, ein Verein im Verein, als unselbständige Untergliederung entstehen.
WeiterlesenWichtig: Die juristische Person ist immer der Gesamtverein Was sagt das Gesetz: Der Gesamtverein ist als Körperschaft im Vereinsregister eingetragen
WeiterlesenOrgane der Abteilungen und besondere Vertreter Organe der Abteilungen werden, wenn die Satzung das nicht anders bestimmt, vom Hauptverein bestellt.
WeiterlesenAntragstellung der Gründung an den Vereinsvorstand. Gründungsbeschluss durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung (Satzung beachten). Die neu gegründete Abteilung unterliegt
WeiterlesenSteuersubjekt ist nur der Gesamtverein Die Abteilung, der Verein im Verein, ist steuerlich nur ein unselbstständiger Bestandteil des Gesamtvereins. Es
WeiterlesenSteuerliche Behandlung von unselbständigen Abteilungen (Verein im Verein) Aus steuerlicher Sicht hat die „Unselbstständigkeit“ der Abteilungen (Verein im Verein)
WeiterlesenAlles was die unselbständige Abteilung einnimmt oder besitzt ist und bleibt Eigentum des Gesamtvereins Die unselbständige Abteilung verwaltet nur einen
WeiterlesenVollständigkeitserklärung von Vereinsabteilungen an den Vorstand 1. Vorbemerkung Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs haftet der Verein/ der vertretungsberechtigte Vorstand für aufgelaufene
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