Mahnwesen im Verein – So sieht erfolgreiches Inkasso aus
Hauptziel des Beitragsinkasso und Mahnwesen
Egal, ob bei Ihnen der Schatzmeister oder ein eigens bestellter Beauftragter für das Inkasso bzw. Mahnwesen zuständig ist, dies sind die drei Hauptziele, die ein effektives Inkasso verfolgt:
- Die ausstehenden Mitgliedsbeiträge müssen schnellstmöglich kassiert werden, damit Ihr Verein durch die fehlenden Mitgliedsbeiträge nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.
- Es sollte ergründet werden, warum Ihr Verein immer wieder säumigen Zahlern mit dem Inkasso hinterherlaufen muss.
- Es sollte dafür gesorgt werden, dass die Beitragszahlungen in Ihrem Verein in Zukunft wieder pünktlich erfolgen.
Wichtig:
Ein Blick in die Satzung oder die Beitragsordnung des Vereins gibt Aufschluss darüber, wie der Verein die Zahlung der Mitgliedsbeiträge geregelt hat. Je genauer die Anweisung dort ausformuliert ist, desto einfacher ist die Arbeit für den Inkasso – beauftragten. Überprüfen Sie also gegebenenfalls Ihre Beitragsordnung noch einmal. Denn falsch wäre zum Beispiel eine Formulierung wie: „Es ist ein Jahresbeitrag von 120 Euro zu entrichten.“

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Vorteilhafte Regelung
Präziser und damit eine tauglichere Handhabe für das Inkasso wäre etwa eine Regelung wie diese: „Es ist ein Jahresbeitrag von 120 Euro zu entrichten. Das Geld muss bis zum 31. März des Jahres auf dem Vereinskonto, IBAN___ , bei der (Kreditinstitut), BIC ___, eingegangen sein.“
Mitgliederliste vorab prüfen
Neben dem Blick in die Satzung sollte sich der Inkasso – beauftragte auch die Mitgliederliste des Vereins ansehen und prüfen, ob sie auf dem neuesten Stand ist. Denn nichts ist peinlicher, als wenn ein Mitglied, das vor drei Monaten den Verein verlassen hat, eine Mahnung bekommt, dass sein Mitgliedsbeitrag noch aussteht.
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Fünf Stufen eines erfolgreichen Beitragsinkassos
Beim Aufbau Ihres Inkassos bzw. Mahnwesen können Sie sich an dem Mahnwesen – Modell orientieren, mit dem viele Firmen aus der freien Wirtschaft arbeiten. Denn dieses fünfstufige Vorgehen lässt sich ohne Abstriche auch auf die Vereinsarbeit übertragen:
1. Stufe: Sie erinnern mit einem freundlichen Brief an die fällige Beitragszahlung.
2. Stufe: In einem freundlichen Telefongespräch er- innern Sie noch einmal an die fällige Beitragszah- lung.
3. Stufe: Sie schicken ein erstes Mahnschreiben heraus und mahnen die fällige Beitragszahlung an.
4. Stufe: In einem Weiteren Mahnschreiben drohen Sie mit der Streichung aus der Mitgliederliste.
5. Stufe: Sie leiten das gerichtliche Mahnverfahren
Wichtig:
Wenn Sie als Vereinsvorsitzender Bedenken gegen dieses Vorgehen haben, weil Ihnen gerade die beiden letzten Schritte zu drastisch erscheinen, so müssen Sie wissen: Sie sollten nicht nur so vorgehen, Sie müssen es! Denn wenn Sie es nicht tun, verletzen Sie Ihre Pflichten als Vereinsvorsitzender und haften unter Umständen für Schäden, die dem Verein dadurch entstehen.
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