- Antragstellung der Gründung an den Vereinsvorstand.
- Gründungsbeschluss durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung (Satzung beachten).
- Die neu gegründete Abteilung unterliegt den Gesetzen des Vereins.
- Eine gegründete Abteilung kann sich eine Abteilungsordnung geben.
- Die Mitgliedschaft zählt nur für den Verein und nicht für die Abteilung.
- Die Verantwortung für eine Abteilung obliegt in allen Steuer- und Rechtsbereichen dem Hauptverein.
- In bestimmten Fällen haftet der Vorstand des Vereins persönlich für Fehlentwicklungen der Abteilung.
- Eine Abteilung darf keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen und besitzt kein eigenes Vermögen.
- Die rechtliche und steuerrechtliche Unselbstständigkeit einer Abteilung und die daraus folgende Haftungsverpflichtung des Hauptvereins dürfen in der Satzung nicht anderslautend geregelt werden.
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