Standards und Regeln für die Gründung einer Abteilung
On 14. Januar 2018
- Antragstellung der Gründung an den Vereinsvorstand.
- Gründungsbeschluss durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung (Satzung beachten).
- Die neu gegründete Abteilung unterliegt den Gesetzen des Vereins.
- Eine gegründete Abteilung kann sich eine Abteilungsordnung geben.
- Die Mitgliedschaft zählt nur für den Verein und nicht für die Abteilung.
- Die Verantwortung für eine Abteilung obliegt in allen Steuer- und Rechtsbereichen dem Hauptverein.
- In bestimmten Fällen haftet der Vorstand des Vereins persönlich für Fehlentwicklungen der Abteilung.
- Eine Abteilung darf keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen und besitzt kein eigenes Vermögen.
- Die rechtliche und steuerrechtliche Unselbstständigkeit einer Abteilung und die daraus folgende Haftungsverpflichtung des Hauptvereins dürfen in der Satzung nicht anderslautend geregelt werden.
Verein im Verein
Die nächsten Artikel:
- Entstehung und Auflösung
- Gesetz und Satzung
- Finanzen und Besitz
- Organe und Verwaltung
- Steuern und Recht
- Steuerliche Behandlung
- Vollständigkeitserklärung
Mein Name ist Michael Glaser.
Ich bin 43 Jahre alt. Seit nunmehr 12 Jahren bin ich Vorstand eines Vereines.
Ich beschäftige mich intensiv mit der Thematik Verein und alle wichtigen Bereiche, die das Vereinsleben so spannend machen.
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