Mitgliedsbeitrag im Verein nicht bezahlt

So forderst du erfolgeich den Mitgliedsbeitrag ein!

Mitgliedsbeitrag einfordern

Mitgliedsbeitrag einfordern

Ein Mitglied im Verein hat seinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt. Die mangelnde Zahlungsmoral mancher Mitglieder ist ein leidiges Thema, das jeder im Vorstand eines Vereins vermutlich nur zu gut kennt. Doch es ist auch ein sensibles Thema, das von den Verantwortlichen mit viel Fingerspitzengefühl behandelt werden muss.

Vielmals reagiert ein auf seine Beitragsrückstände angesprochenes Mitglied erzürnt oder beleidigt und tritt im schlimmsten Fall sogar aus dem Verein aus. Beim Umgang mit säumigen Zahlern ist also ein umsichtiges Vorgehen gefragt, das den Bedürfnissen beider Seiten Rechnung trägt.

In diesem Artikel erfährst du, wie euer Verein erfolgreich mit Mitgliedern umgeht, die ihren Vereinsbeitrag nicht bezahlt haben, und wie ihr auf sensible Weise den Mitgliedsbeitrag einfordern könnt.

Wenn ein Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht zahlt, kann der Verein eine Mahnung mit einem vorgefertigten Muster verwenden, um das Mitglied höflich aber bestimmt zur Zahlung aufzufordern.

Wenn Mitglieder nicht zahlen: So solltet ihr nicht vorgehen

Zur Vorbereitung der Jahreshauptversammlung trifft sich der Vorstand eines Vereins. Der Schatzmeister klagt über die säumigen Zahler, die seit Monaten im Verein den Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt haben. Seine freundlichen mündlichen Erinnerungen haben bislang keine Erfolge gezeigt.

Vereinsbeitrag nicht bezahlt

Gemahnt hat er bis jetzt jedoch noch nicht. Nach einer kurzen Diskussion entscheidet der Vorstand auf Vorschlag des energischen Vorsitzenden, sofort knallharte Mahnschreiben raus zuschicken und mit einem Ausschluss aus dem Verein zu drohen. Gesagt, getan: Die Mahnschreiben werden verschickt. Ein hoher Prozentsatz der im Rückstand befindlichen Mitglieder zahlt, erklärt aber gleichzeitig seinen Austritt aus dem Verein.

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In diesem Artikel kann ich dir nur einen kurzen Einblick in das Thema Mahnwesen geben.

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So geht man mit seinen Vereinsmitgliedern nicht um, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt wird

Eine der am häufigsten formulierten Begründungen dafür lautet: So geht man mit Vereinsmitgliedern nicht um. Dieser Vorwurf ist nicht unberechtigt, denn ein Vereinsmitglied sollte man nicht wie einen Geschäftspartner behandeln.

Mitgliedsbeitrag einfordern

Er hat zwar mit seiner Mitgliedschaft die Beitragsverpflichtung anerkannt, aber viele Vereinsmitglieder sehen in der freiwilligen Gemeinschaft, die ein Verein darstellt, eine eher lockere Verbindung. „Wenn die was von mir wollen, sollen sie mal kommen“, so hört man öfter in Diskussionen um das Thema „Beitragsrückstände“.

Denn ein Verein besitzt bei vielen auch heute oft noch nicht den gleichen Stellenwert wie zum Beispiel der Energieversorger, der für Wärme und Strom im Haus sorgt.

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Baue ein effektives Inkasso auf

Doch bei allem Verständnis für die Gründe, aus denen Mitglieder nicht zahlen, darf nicht vergessen werden, dass die meisten Vereine auf die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen angewiesen sind. Nicht zuletzt also um zu verhindern, dass dein Verein durch die säumigen Zahler in eine finanzielle Schieflage gerät, sollte zusammen mit dem Schatzmeister gezielt ein effektives Beitragsinkasso aufgebaut werden. Damit in eurem Verein der Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt wird.

Mitgliedsbeitrag einfordern

Denn nur so stellst du sicher, dass in Zukunft die Beiträge eurer Mitglieder rechtzeitig auf dem Vereinskonto eingehen und ihr den Mitgliedsbeitrag einfordern könnt.

Wie ihr bei eurem Beitragsinkasso vorgeht, hängt auch von der Größe des Vereins ab. Handelt es sich um einen kleineren Verein, wird der Schatzmeister sich allein um das Inkasso kümmern können.

Die Mitglieder kennen sich untereinander und Probleme werden in der Regel in einem persönlichen Gespräch geklärt. Sollte der Schatzmeister schriftliche Mahnungen heraus schicken müssen, kann er diese zur Not auch noch schnell selbst schreiben und verschicken.

Ganz anders sieht es bei einem großen Verein mit mehreren tausend Mitgliedern aus. Hier kann der Schatzmeister neben seinen anderen Aufgaben nicht auch noch das Mahnwesen durchführen. In einem großen Verein mit 1.500 Mitgliedern hat man dieses Problem zum Beispiel folgendermaßen gelöst: Die Schatzmeisterin hat die Zuständigkeit für das Inkasso und Mahnwesen ihrem Stellvertreter übertragen, der nur für „das Eintreiben“ der Mitgliedsbeiträge verantwortlich ist, während die Schatzmeisterin die übrigen Geldgeschäfte erledigt. Nach ein paar anfänglichen Schwierigkeiten läuft das Inkassogeschäft nun wie am Schnürchen.

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Der eingetragene Verein

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Die Fragen der Besteuerung von Vereinen und der steuerbegünstigten Zuwendungen an Vereine sind in einem eigenen Abschnitt berücksichtigt.

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Manchmal ist ein lnkassobeauftragter die Lösung

Mahnung Mitgliedsbeitrag

© Verein im Verein

Ist im Verein eine solche Stellvertreter-Lösung nicht möglich, sucht eine Person eures Vertrauens, der ihr die Aufgaben eines „Inkassobeauftragten“ übertragt. Dabei sollte eine Person ausgewählt werden, die im Verein angesehen und gleichzeitig in der Lage ist, sensibel mit dem Thema „Inkasso“ umzugehen und bei Gesprächen mit säumigen Zahlern in jeder Situation den richtigen Ton zu treffen.

Freundliche Zahlungserinnerung Mitgliedsbeitrag

Denn demjenigen, der für das Inkasso bzw. Mahnwesen zuständig ist, muss immer ein schwieriger Spagat gelingen: Er muss einerseits die Forderungen des Vereins konsequent durchsetzen, andererseits darf er die Mitglieder nicht verärgern, da diese sonst vielleicht sogar aus dem Verein austreten. Das jedoch kann nicht im Sinne des Vereins sein, denn ihr  braucht ja beides: Mitglieder und Mitgliedsbeiträge.

 


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