Wie funktioniert die Übungsleiterpauschale

Wie hoch ist 2025 die Übungsleiterpauschale?

Übungsleiterpauschale Vertrag im Verein

Die Übungsleiterpauschale ist eine spannende Möglichkeit, wenn du nebenberuflich oder ehrenamtlich tätig bist, um Einnahmen steuerfrei zu erhalten. Die Übungsleiterpauschale 2025 beträgt 3000,00 Euro. Doch was genau bedeutet die Übungsleiterpauschale für dich? Welche Tätigkeiten werden davon erfasst, und wie kannst du sicherstellen, dass du von den Vorteilen profitierst?

Besonders wichtig sind die steuerlichen Aspekte: Musst du die Übungsleiterpauschale in deiner Steuererklärung angeben, oder kannst du diese Einnahmen komplett außer Acht lassen?

Viele stellen sich die Frage, ob die Übungsleiterpauschale tatsächlich immer steuerfrei bleibt oder ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit du den steuerlichen Vorteil nutzen kannst.

Dieser Artikel hilft dir dabei, Klarheit zu gewinnen. Wir beantworten nicht nur die Frage, was die Übungsleiterpauschale ist, sondern zeigen dir auch, welche Tätigkeiten darunterfallen, wie du sie korrekt in deiner Steuererklärung behandelst und was du sonst noch beachten solltest, um keine Fehler zu machen.

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Wie das Finanzamt die Übungsleiterpauschale betrachtet

Eine entscheidende Voraussetzung für den Erhalt der steuerfreien Pauschale von maximal 3000 Euro im gemeinnützigen Verein ist, dass die Übungsleitertätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird.

Die Entscheidung ob eine Tätigkeit noch „nebenberuflich“ ist oder nicht, richtet sich ausschließlich nach deren zeitlichen Umfang.

Wie das Finanzamt den Zeitaufwand überprüft

Der Zeitaufwand für die Vereinstätigkeit sollte ein Drittel der Arbeitszeit für einen vergleichbaren Hauptberuf nicht übersteigen. Danach handelt es sich steuerrechtlich nicht mehr um einen Nebenjob.

Nun gibt es natürlich auch den Fall, dass Menschen ohne Hauptberuf wie Hausfrauen, Schüler, Studenten oder Rentner – einer Übungsleitertätigkeit nachgehen.

Das ist überhaupt kein Problem, soweit der zeitliche Aufwand für die Tätigkeit nicht auf eine hauptberufliche Tätigkeit hinweist.

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Übungsleiterpauschale Vertrag

Neben der Möglichkeit, die Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung anzugeben, gibt es auch die Möglichkeit, eine entsprechende Vereinbarung bzw. Vertrag zwischen dem Verein und dem Übungsleiter zu treffen. Dafür gibt es unsere Mustervorlage Formular Vertrag Übungsleiter Übungsleiterpauschale Vertrag für dich.

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Infografik Übungsleiterpauschale Vertrag

Ist der Übungsleiter für mehrere Vereine tätig?

Die Übungsleiterpauschale ist ein Jahreshöchstbetrag pro Übungsleiter. Ist der Übungsleiter bei unterschiedlichen Vereinen tätig, wird zusammenaddiert. Insgesamt bleibt dem Übungsleiter 3000 Euro steuerfrei im Jahr.

Diese Zusammenrechnung gilt auch für die Frage, ob der Übungsleiter noch nebenberuflich tätig ist. Arbeitet der Übungsleiter in mehreren Vereinen aktiv mit, wird die Arbeitszeit addiert. Kommt der Übungsleiter bei der Aufrechnung über die Eindrittelgrenze, liegt keine Nebenberuflichkeit mehr vor. Der Übungsleiter kann damit bei keinem der Vereine die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen.

Tipp: Lasst euch von euren Übungsleitern schriftlich bestätigen, dass diese die Übungsleiterpauschale nicht bei einem anderen Verein beanspruchen. Nur dann könnt  ihr sicher sein, dass ihr für einen angestellten Übungsleiter keine Lohnsteuer einbehalten müsst.

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Gestaltungsmöglichkeiten der Übungsleiterpauschale Vertrag

Viele Übungsleiter arbeiten als „Freie Mitarbeiter“ für Vereine. Sie verdienen aber mehr Geld, als die 3000 Euro Übungsleiterpauschale.

Die Einnahmen des Sporttrainers betragen 5000 Euro jährlich. Dann kann er hierfür 3000 Euro aus der Übungsleiterpauschale abziehen. Er muss also „nur“ noch 2000 Euro versteuern.

Wenn ein Übungsleiter engagiert in eurem Verein mitarbeitet, bedeutet das meist auch, dass ihm für seine Aktivitäten Kosten entstehen. Die kann er natürlich steuermindernd geltend machen.

Aber erst nach Abzug der Übungsleiterpauschale.

Für das Beispiel bedeutet dies Folgendes:

5000,00 € Einnahmen des Trainers

3050,00 € Die Kosten, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in Ihrem Verein entstehen

Er kann nur die Kosten steuermindernd ansetzen, die den Betrag der Übungsleiterpauschale übersteigen. Abzugsfähig sind also 50,00 €.

So rechnet ihr:

Vergütung 5.000 Euro abzgl. Übungsleiterpauschale - 3.000 Euro = 2.000 Euro

abzgl. Kosten (3.050 € - 3.000 €) = 50 €

ergibt steuerpflichtige Einnahmen (2.000 € - 50 €) = 1.950 €

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Der besondere Tipp: Reisekosten

Es kommt immer wieder zu Diskussionen über die Erstattung der Reisekosten bei Trainern, Betreuern und anderen, die nicht im Verein angestellt sind.

Ja, ihr könnt die Reisekosten erstatten, auch wenn der Übungsleiter schon die Übungsleiterpauschale erhält.

Die Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterfreibetrag Vertrag

Die Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterfreibetrag lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen zusammen anwenden. Dabei ist folgendes zu beachten:

Ist die Person „nur“ Übungsleiter in Ihrem Verein?

Sie kann dann entweder die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro oder die Ehrenamtspauschale in Höhe von maximal 840 Euro beanspruchen. Jedoch anders sieht es aus, wenn der Übungsleiter zusätzlich eine andere ehrenamtliche Tätigkeit (z.B. Schriftführer) für den Verein ausübt.

Wichtig aber ist, dass beide Aktivitäten wirklich nichts miteinander zu tun haben. Es muss sich also um zwei total eigenständige „Arbeitsbereiche“ handeln. Ich empfehle deshalb unbedingt, für die Tätigkeit als Übungsleiter einen schriftlich Vertrag zu schließen.

 


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Allgemeine Statistiken zur Übungsleiterpauschale

3.000 €
Betrag der steuerfreien Übungsleiterpauschale pro Jahr.
Seit 2002
Besteht die Übungsleiterpauschale im deutschen Steuerrecht.
3.840 €
Maximal steuerfreier Betrag durch Kombination mit der Ehrenamtspauschale.
2021
Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 €.
1/3
Der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht überschreiten.
100%
Besteuerungspflicht für Beträge über 3.000 €.

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