Haftungsbeschränkung
Haftungsbeschränkung eines Vereins innerhalb einer Satzung Die Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister macht diesen vor dem Gesetz zu einer juristischen Person. Alle Rechte und Plichten werden somit wirksam. Eingeschlossen hiervon ist vor allem die Haftung bei Schäden. Die Haftung erstreckt sich insbesondere nach § 31 BGB auf Schäden, die der Vorstand selber, ein Mitglied