SEPA für Vereine – Teil 4

SEPA – der neue Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa

 

Was ist zu tun?

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Identifizierung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen und deren aktive Umsetzung.

SEPA - Verein im Verein

© Verein im Verein

Wichtige Handlungsfelder für Vereine sind:

  • Anpassung von Programmen und Systemen für Vereinsverwaltung und Zahlungsverkehr oder ggf. auch Umstellung auf eine neue, SEPA-fähige Anwendung
  • Nutzung von IBAN und ggf. BIC
  • Anpassung der Mitgliedsanträge/Vordrucke
  • Je nach Größe des Vereins ggf. Informationsbereitstellung für Mitarbeiter, die Mitgliederanfragen beantworten

Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Verein alle nationalen Überweisungen und Lastschriften in Euro bis zum Ende der Umstellungsfrist am 1. Februar 2014 auf die entsprechenden SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben.

 


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Hier ein empfohlener Ablaufplan

Das sollten Sie sofort erledigen:

  • Zahlungsverkehr Ihres Vereins überprüfen
  • Bei Nutzung der Lastschrift als Zahlungsempfänger: Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen
  • IBAN und BIC in der Korrespondenz Ihres Vereins mit Bankverbindung angeben
  • SEPA-Fähigkeit der Programme für die Vereinsverwaltung überprüfen
  • IBAN und BIC in den Mitgliedsdaten erfassen bzw. bisherige Daten umstellen

Das sollten Sie bis Mitte 2013 erledigen:

  • Zukünftige Gestaltung der Vorabinformation definieren (i. d. R. im Mitgliedsantrag)
  • SEPA-Vereinbarung für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren mit der Hausbank vereinbaren
  • Die eigenen Mitgliedsanträge bzgl. der Integration von Lastschriftmandaten überarbeiten
  • Umstellung von vorhandenen Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate prüfen
  • Art und Weise der Umstellungsinformation bei der Weiternutzung von Einzugsermächtigungen klären
  • Programme anpassen oder ggf. auf neue, SEPA-fähige Anwendung umstellen

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Das sollten Sie bis Ende 2013 erledigt haben:

  • Überweisungen und Lastschriften sukzessive auf die SEPA-Zahlverfahren umstellen

01. Februar 2014:

  • Überweisungen und Lastschriften können grundsätzlich nur noch als SEPA-Zahlverfahren beauftragt werden.

 


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