Spendenbescheinigungen im Verein

Spendenrecht, Formulare und Vorlagen

Spendenbescheinigungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Spendenrechts und spielen eine entscheidende Rolle in der Arbeit von gemeinnützigen Vereinen. In diesem Beitrag erwarten Dich umfassende Informationen zum Thema Spendenbescheinigung, Spendenquittung, Spendenrecht und vieles mehr.

Ich werde den Zweck und die Struktur von Spendenbescheinigungen erläutern und wichtige Fragen dazu beantworten.

Spendenbescheinigung und Spendenrecht

Spendenbescheinigung und Spendenrecht

Welche Spendenarten gibt es?

Spenden sind freiwillige Beiträge, die ohne Erwartung einer Gegenleistung gegeben werden. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung von gemeinnützigen Vereinen und können von Einzelpersonen und Unternehmen bis zu 20% steuerlich abgesetzt werden, gemäß § 10b des Einkommensteuergesetzes und § 9 des Körperschaftsteuergesetzes.

Gemeinnützige Vereine haben das Recht, dem Spender eine Zuwendungsbestätigung, auch bekannt als Spendenquittung oder Spendenbescheinigung, auszustellen. Diese Bestätigung benötigt der Spender, um die Spende steuerlich geltend zu machen. In seiner Einkommensteuererklärung kann er bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags seiner Einkünfte als Sonderausgaben absetzen.

Es gibt vier Hauptarten von Spenden, die gemeinnützige Organisationen erhalten können:

  1. Geldspende:
  2. Dies sind freiwillige Geldüberweisungen oder Bargeldübergaben. Der empfangene Betrag muss korrekt auf einer Spendenbescheinigung ausgewiesen werden. Wichtig ist, dass der Name und die Adresse des Spenders korrekt vermerkt sind.

  3. Sachspende:
  4. Wenn ein Verein Sachspenden wie Kleidung oder Spielzeug erhält, muss der Wert der Spende in der Spendenbescheinigung angegeben und der Wertermittlungsprozess beschrieben werden.

  5. Aufwandsspende:
  6. Dies sind Ausgaben, die zugunsten des Vereins getätigt werden. Der Spender verzichtet auf die Erstattung der Ausgaben und erhält dafür eine Zuwendungsbestätigung. Beispiele hierfür sind Fahrten mit dem eigenen Auto für Vereinszwecke oder Bürobedarf und Porto.

  7. Vergütungsspende:
  8. Dies sind Spenden in Form von Arbeitszeit für den Verein. Der Spender verzichtet auf seine Lohnentschädigung und kann dies später in seiner Steuererklärung als Sonderausgabe auflisten.

Die Grundlagen für die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Ein gemeinnütziger Verein ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  1. Nachweis der Gemeinnützigkeit:
  2. Der Verein muss seine Gemeinnützigkeit durch einen sogenannten Freistellungsbescheid belegen können. Dieser wird vom Finanzamt ausgestellt, nachdem es die Gemeinnützigkeit des Vereins positiv geprüft hat. Der Freistellungsbescheid ist zunächst für fünf Jahre gültig, kann aber bei Verlust der Gemeinnützigkeit entzogen werden.

  3. Zweckgebundene Spenden:
  4. Der Verein muss sicherstellen, dass die Spenden dem steuerlich begünstigten, gemeinnützigen Zweck des Vereins zugutekommen. In der Regel dürfen Spenden nicht zur Vermögensbildung des Vereins verwendet werden, es sei denn, der Spender hat dies ausdrücklich gewünscht.

  5. Freiwilligkeit und fehlende Gegenleistung:
  6. Eine Spendenbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn die Spende freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Eintrittskarten für ein Benefizkonzert oder Gegenleistungen, wie beim Sponsoring, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Auch eine Spende, die aufgrund eines gerichtlichen Urteils erfolgt, kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

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Wer ist berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen?

Nur Vereine, die als steuerbegünstigt anerkannt sind und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen. Kurz gesagt, nur Vereine mit einem Nachweis der Gemeinnützigkeit, auch bekannt als Freistellungsbescheid, sind dazu berechtigt.

Können andere Organisationen ebenfalls Spendenquittungen ausstellen?

Ja, andere gemeinnützige Organisationen können auch Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen. Dazu gehören die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) und die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG). Sie sind ebenfalls berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen, unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie Vereine.

Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten können durch ihre Fördervereine Spenden annehmen. Wenn der Förderverein gemeinnützig ist, kann er Spendenbescheinigungen ausstellen.

Wer im Verein darf die Bescheinigungen ausstellen?

Die Spendenbescheinigung muss von einer Person unterschrieben werden, die durch die Satzung dazu berechtigt ist. Dies sind normalerweise Personen, die den Verein nach außen vertreten, wie der Vorstand oder der Schatzmeister. Die Mitgliederversammlung kann jedoch auch beschließen, dass andere Mitglieder Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.

Die Unterschrift auf der Spendenbescheinigung kann handschriftlich oder als gedruckte Version einer eingescannten Unterschrift erfolgen. In Ausnahmefällen können vereinfachte Spendenbescheinigungen auch maschinell, ohne handschriftliche Unterschrift, erstellt werden.

Was ist eine Spendenbescheinigung?

Eine Spendenbescheinigung, auch als Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung bekannt, ist ein steuerlicher Nachweis für eine Spende.

Sie kann für Geldzuwendungen, Sachleistungen oder den Verzicht auf die Zahlung von Nutzungsgebühren und vereinbarte Entgelte ausgestellt werden.

Nur gemeinnützige Vereine dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen, sofern die Zuwendung dem ideellen Zweckbetrieb des Vereins zufließt, freiwillig ist und nicht in Erwartung einer Gegenleistung gegeben wird.

Wie muss eine Spendenbescheinigung aussehen?

Für Spender ist es von entscheidender Bedeutung, eine korrekt ausgefüllte Spendenbescheinigung vom Verein zu erhalten. Bei der Erstellung der Spendenbescheinigung muss der Verein die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Vorlagen verwenden. Diese sind spezifisch für verschiedene Arten von Spenden und Spendern gestaltet.

Die wesentlichen Angaben in einer Spendenbescheinigung umfassen:

  • Den vollständigen Namen und die Adresse des Spenders
  • Das Datum der Spende
  • Den Betrag (bei Geldspenden) oder den Wert (bei Sachspenden)
  • Das Datum und das Aktenzeichen des Freistellungsbescheids

Es ist von größter Wichtigkeit, beim Ausfüllen der Spendenbescheinigung sorgfältig zu sein, da der Verein für die Richtigkeit der Angaben haftet. Es ist wichtig, sowohl die Wortwahl als auch die Reihenfolge des offiziellen Musters in der Spendenbescheinigung beizubehalten. Das Formular darf weder umformuliert noch ergänzt werden. Darüber hinaus darf die Spendenbescheinigung laut Spendenrecht nicht mehr als eine DIN A4-Seite umfassen. Nur die Rückseite der Spendenbescheinigung kann vom Verein frei gestaltet werden, zum Beispiel um auf den gemeinnützigen Zweck des Vereins hinzuweisen.

Bei fehlerhaft ausgestellten Spendenbescheinigungen oder einer unsachgemäßen Verwendung von Spenden kann der Vorstand mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Daher sollte der Vorstand durch eine geeignete Versicherung ausreichend abgesichert sein, um das Vermögen des Vereins vor fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzungen zu schützen.

Schließlich muss der Betrag der Spende sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben angegeben werden, und es müssen Angaben zum erteilten Freistellungsbescheid gemacht werden (Datum und Aktenzeichen des Bescheids).


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  • die Vereinsgründung: U.a. Gründungsversammlung und -protokoll, Textbausteine für die Vereinssatzung, Anmeldung zum Vereinsregister, Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit;
  • den laufenden Betrieb des Vereins: Muster von Vereinsordnungen (z. B. Beitragsordnung), Einladung zur Mitgliederversammlung, Protokoll einer Mitgliederversammlung, Anmeldung einer Satzungsänderung, Muster von Arbeitsverträgen mit Beschäftigten im Verein, Muster von Zuwendungsbescheinigungen, Einwilligung in die Datenverarbeitung;
  • die Beendigung des Vereins: Protokoll der Mitgliederversammlung über die Auflösung des Vereins, Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren, Bekanntmachung der Vereinsauflösung, Anmeldung der Löschung des Vereins.

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Verantwortung und Haftung bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen und der Verwendung von Spenden

Es ist wichtig zu wissen, dass bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen und der Verwendung von Spenden erhebliche Verantwortung und potenzielle Haftungsrisiken bestehen. Gemäß § 10 b Abs. 4 2. Satz EStG haftet jeder, der vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Bestätigung ausstellt oder dazu beiträgt, dass Spenden nicht für die in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden, für die entgangene Steuer.

Wenn Spendenbescheinigungen falsch ausgestellt oder Spendenmittel unzulässig verwendet werden, haftet der Verein für die entgangenen Steuern mit 30% der Spendenbeträge. Hinzu kommt möglicherweise die Gewerbesteuer (15%), wenn es sich um ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen handelt. Daher ist es von größter Bedeutung, dass die offizielle Bestätigung korrekt ausgefüllt wird!

Unsachgemäßen Verwendung der Spendenmittel

Im Falle einer unsachgemäßen Verwendung der Spendenmittel können die Vorstandsmitglieder sogar mit ihrem Privatvermögen haften. Das bedeutet, dass die Person, die die Zuwendungsbestätigung unterschreibt, privat haftbar gemacht werden kann, unabhängig davon, ob sie die Spendenquittung fehlerhaft formuliert oder die erhaltenen Mittel falsch bestätigt hat. Neben den Steuernachzahlungen an die Bundesfinanzverwaltung können dem Verein Schadensersatzforderungen, der Entzug der Gemeinnützigkeit oder andere rechtliche Konsequenzen drohen. Daher ist eine angemessene Versicherung für den Verein sehr zu empfehlen.

Es gibt zwei spezielle Haftungsfälle, die die verantwortlichen Vereinsorgane beachten sollten:

Ausstellerhaftung:

Hier hat der Verein vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Spendenbescheinigung fehlerhaft ausgestellt und der Vorstand hat diesen Nachweis mit seiner Unterschrift bestätigt. In diesem Fall haftet der Verein für die entgangene Steuer mit pauschal 30% der in falschen Spendenbescheinigungen ausgewiesenen Spendensumme. Die Ausstellerhaftung trifft grundsätzlich nur den Verein und keine für ihn handelnde natürliche Person.

Veranlasserhaftung:

Wenn der Verein seine Spenden falsch verwendet, also nicht wie vom Spender vorgegeben oder nicht für steuerbegünstigte Zwecke, kann sowohl der Verein als auch die handelnde natürliche Person haften - und zwar mit ihrem Privatvermögen. Auch hier gilt: Die entgangene Steuer wird pauschal mit 30% der fehlverwendeten Zuwendungen angesetzt.

Regelungen für Klein- und Großspenden

Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ist keine Spendenbescheinigung erforderlich, um die Spende steuerlich absetzen zu können. In diesem Fall akzeptiert die Bundesfinanzverwaltung eine Buchungsbestätigung der Bank des Spenders als Nachweis, die zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht wird. Dies ist als vereinfachter Spenden-Nachweis bekannt.

Die Buchungsbestätigung muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Kontonummer des Empfängers und des Spenders
  • Betrag (in Euro) und Buchungstag
  • Steuerbegünstigter Zweck
  • Angabe, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Für Spenden, die den Grenzwert von 300 Euro überschreiten, benötigt das Finanzamt eine vom Verein ausgestellte Spendenbescheinigung als Nachweis für den erhaltenen Betrag. Bei der Erstellung von Spendenbescheinigungen muss der Verein die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Muster verwenden. Je nach Art der Spende und des Spenders gibt es unterschiedliche Muster-Spendenbescheinigungen.

 

Aufbewahrungsfrist für Spendenbescheinigungen

Vereine und Verbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zuwendungsbestätigungen aufzubewahren. Dies dient dem Zweck, die mehrfache oder vorsätzliche falsche Verwendung von Spendenbescheinigungen im Ehrenamt zu verhindern. Daher müssen der Erhalt von Spenden und anderen Zuwendungen, wie zum Beispiel durch Erbschaften, ordnungsgemäß aufgezeichnet und eine Kopie der Zuwendungsbescheinigungen aufbewahrt werden.

Gemeinnützige Vereine müssen daher eine Kopie der Spendenbescheinigung sorgfältig aufbewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und es ist zulässig, die Bescheinigungen in elektronischer Form aufzubewahren. Ein vereinfachter Nachweis, wie zum Beispiel eine Buchungsbestätigung an eine ehrenamtliche Stiftung, muss nicht so lange aufbewahrt werden. Es ist wichtig, diese Anforderungen zu beachten, um die Transparenz und Rechtmäßigkeit der Spendenaktivitäten des Vereins zu gewährleisten.

Fazit zur Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigungen sind ein wichtiger Aspektdes Spendenrechts und spielen eine entscheidende Rolle in der Arbeit von gemeinnützigen Vereinen. Sie dienen als steuerlicher Nachweis für Spenden und müssen sorgfältig ausgestellt und aufbewahrt werden.

Bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen müssen Vereine streng auf die Einhaltung der von der Finanzverwaltung vorgegebenen Mustervorlagen achten. Fehler können zu Spendenhaftung führen.

Wir hoffen, dass dieser Beitrag Dir einen umfassenden Überblick über das Thema Spendenbescheinigungen im Verein gegeben hat. Und wenn Du diesen Beitrag hilfreich fandest, teile ihn bitte mit anderen, die davon profitieren könnten.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Spendenbescheinigung

  1. Was ist eine Spendenbescheinigung?

    Eine Spendenbescheinigung, auch als Spendenquittung oder Zuwendungsbestätigung bekannt, ist ein steuerlicher Nachweis für eine Spende. Sie kann für Geldzuwendungen, Sachleistungen oder den Verzicht auf die Zahlung von Nutzungsgebühren und vereinbarte Entgelte ausgestellt werden.

  2. Wer darf Spendenbescheinigungen ausstellen?

    Nur Vereine, die als steuerbegünstigt anerkannt sind und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, dürfen Spendenbescheinigungen ausstellen.

  3. Wer im Verein darf die Bescheinigungen ausstellen?

    Die Spendenbescheinigung muss von einer Person unterschrieben werden, die durch die Satzung dazu berechtigt ist. Dies sind normalerweise Personen, die den Verein nach außen vertreten, wie der Vorstand oder der Schatzmeister.

  4. Wie muss eine Spendenbescheinigung aussehen?

    Für Spender ist es von entscheidender Bedeutung, eine korrekt ausgefüllte Spendenbescheinigung vom Verein zu erhalten. Bei der Erstellung der Spendenbescheinigung muss der Verein die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Vorlagen verwenden.

  5. Was passiert bei fehlerhaft ausgestellten Spendenbescheinigungen oder einer unsachgemäßen Verwendung von Spenden?

    Bei fehlerhaft ausgestellten Spendenbescheinigungen oder einer unsachgemäßen Verwendung von Spenden kann der Vorstand mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

  6. Was ist die Aufbewahrungsfrist für Spendenbescheinigungen?

    Vereine und Verbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, Zuwendungsbestätigungen aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und es ist zulässig, die Bescheinigungen in elektronischer Form aufzubewahren.

  7. Gibt es eine Regelung für Klein- und Großspenden?

    Für Spenden bis zu einem Betrag von 300 Euro ist keine Spendenbescheinigung erforderlich, um die Spende steuerlich absetzen zu können. Für Spenden, die den Grenzwert von 300 Euro überschreiten, benötigt das Finanzamt eine vom Verein ausgestellte Spendenbescheinigung als Nachweis für den erhaltenen Betrag.

  8. Welche Arten von Spenden gibt es?

    Es gibt vier Hauptarten von Spenden, die gemeinnützige Organisationen erhalten können: Geldspende, Sachspende, Aufwandsspende und Vergütungsspende.

 


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