Standards und Regeln für die Gründung einer Abteilung
Antragstellung der Gründung an den Vereinsvorstand. Gründungsbeschluss durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung (Satzung beachten). Die neu gegründete Abteilung unterliegt den Gesetzen des Vereins. Eine gegründete Abteilung kann sich eine Abteilungsordnung geben. Die Mitgliedschaft zählt nur für den Verein und nicht für die Abteilung. Die Verantwortung für eine Abteilung obliegt in allen Steuer- und Rechtsbereichen