Recht und Gesetz im Zweigverein

Zweigvereine (selbständige Abteilungen) können Verträge abschließen – Recht und Gesetz im Verein

Recht und Gesetz

© Verein im Verein

Anders als bei Vereinen mit unselbstständigen Abteilungen ist es sogar laut Gesetz möglich, dass eine selbstständige Abteilung mit dem Hauptverein Verträge abschließt. Die selbstständige Abteilung kann auch mit einem eigenen Namen in der Öffentlichkeit auftreten. Normalerweise ist das ein Namenszusatz zum Namen des Hauptvereins. Beispiel: “ Sportklub – Zweigverein Vereinshausen e.V.“ oder „Selbständige Abteilung des SV Eckige Kugel e.V.“ Voraussetzung ist natürlich, dass der Hauptverein dafür seine Zustimmung gibt und der entsprechende Fachverband das billigt.


Praxisratgeber Vereinsrecht: Satzungsgestaltung, Umstrukturierung, Konfliktbewältigung; Arbeitshilfe mit kommentierter Mustersatzung; Walhalla Rechtshilfen Taschenbuch – 29. April 2022

Haftung, Finanzen, Steuern. Die erfahrenen Verbandsjuristen und selbstständigen Anwälte bieten mit dem Rechtsratgeber Praxisratgeber Vereinsrecht praktische Hilfe – auch bei schwierigen Alltagsfragen. Mit Auszügen aus Gesetzen und den wichtigen Erlassen der Finanzverwaltung in diesem Fachbuch Verein.

Das Buch hier anschauen!

BUY ON AMAZON“ -> direkt bei Amazon bestellen!

FREE PREVIEW“ -> werfen Sie einen kostenlosen Blick in das Buch!

*Affilate Link


Haftung

Schwierigkeiten bei der Abgrenzung können sich ergeben, wenn im rechts geschäftlichen Verkehr unklar ist, ob der Gesamtverein oder die selbstständige Abteilung tätig wird. Dabei kann es problematisch in Bezug auf die Haftung der selbstständigen Abteilung im Verhältnis zum Gesamtverein werden.

Für die selbstständige Abteilung kann es entsprechend § 54 Abs. 2 BGB zu einer gewissen Haftungsverschiebung führen, da insoweit wie beim nichtrechtsfähigen Verein der Vorstand persönlich mit in die Haftung einbezogen werden kann, statt wie beim rechts fähigen Verein (dem e. V.) zunächst vorrangig der Verein selbst haftet.

Unser Tipp: Es ist ratsam, die Befugnisse klar in der Satzung zu regeln. Es gilt zu verhindern, dass entweder der Gesamtverein Schaden nimmt oder die Haftung auf dessen Vorstand durchschlägt. Recht und Gesetz.


Rücktritt Vereinsvorstand

Meine Empfehlungen

Achtung Vereinsvorstand und alle Personen, die in einem Verein tätig sind!
Was, wenn Sie alles hätten, was Sie brauchen, um Ihren Verein perfekt zu führen?

Eine Auswahl hilfreicher und preisgünstiger Fachliteratur für Ihre Vereinsarbeit finden Sie in unserem neuen Bereich „Fachbücher„-> hier klicken!

 

 

 


Eine selbstständige Abteilung kann klagen oder verklagt werden

Nach dem BGH – Urteil vom 2.7.2007 AZ.: II ZR 111/ 05 ist eine selbstständige Abteilung (Verein im Verein) parteifähig, kann also klagen oder verklagt werden, wenn die Voraussetzungen eines nicht rechts fähigen Vereines im Verein vorliegen. Als nicht rechts fähiger Verein im Verein stellt die Abteilung ein eigenständiges vom Gesamtverein zu unterscheidendes Rechtsgebilde dar.

Als ein nicht rechts fähiger Verein im Verein ist die Abteilung parteifähig. Sie kann also unter eigenem Namen klagen und verklagt werden. Das gilt auch für Klagen gegen den Hauptverein. Nach Ansicht des BGH liegt hier nicht grundsätzlich ein unzulässiger Insichprozess vor.

Unser Tipp: Die rechtliche Eigenständigkeit einer Abteilung ist oft dann ein Streitthema, wenn der Verein über Vermögensteile verfügt, die die Abteilung für sich beansprucht (zum Beispiel Räume oder Sportanlagen). In der Satzung sollte klargestellt sein, dass die Abteilungen keine Ansprüche auf Vereinsvermögen haben.

Die nächsten Artikel: