Verein gründen

Wie sie einen „normalen“ Verein gründen oder einen gemeinnützigen Verein gründen. Hier erhalten sie Tipps, wie sie einen e.V. gründen und was bei einem Verein gründen kosten anfallen.

Es gibt bei einer Vereinsgründung einiges zu beachten. Hilfreiche Tipps zum Verein gründen erhalten Sie in diesem Artikel.

Warum einen Verein gründen?

Verein gründen

© Verein im Verein

  • In Deutschland gibt es ca. 600.000 Vereine. Davon sind alleine rund 90.000 Sportvereine (Quelle: statista.com). Um ein Projekt mit ideellen, sozialen oder kreativen Zielen zu organisieren, ist ein  Verein die einfachste Rechtsform.
  • Die Führung eines Vereins wird demokratisch gewählt. Alle Entscheidungen werden von der Mitgliederversammlung mit einem Mehrheitsbeschluss getroffen.

Unterschied zwischen einem normalen Verein gründen und einem gemeinnützigen Verein gründen

  • Ein Verein muss nicht immer ein gemeinnütziger Verein sein. Am wichtigsten ist, als anerkannter gemeinnütziger Verein genießen Sie Steuervorteile. Es können Zuschüsse von Verbänden und öffentlichen Anstalten vor allem oftmals erst bei einer Gemeinnützigkeit beantragt werden. Es gibt öffentliche Unterstützungen und Hilfen für gemeinnützige Vereine (z.B. Vermittlung von Personal). Bemerkenswert vor allem ist, dass Förderungen durch die Länder, den Bund oder sogar durch die EU gemeinnützigen Vereinen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus können manche öffentliche Ressource verbilligt oder kostenlos genutzt werden.
  • Einen Verein gründen hat gegenüber einem Wirtschaftsunternehmen den Vorteil, dass der bürokratische Verwaltungsaufwand bei der Geschäftsführung bedeutend geringer ist.

Es ist nicht so schwer, einen Verein zu gründen, wie Sie vielleicht denken! Folgen Sie den Schritten in diesem hilfreichen Buch und finden Sie heraus, wie es geht!

Das Buch hilft jedem, der einen Verein gründen möchte oder muss. Welche rechtlichen Regeln sind zu beachten? Wie funktioniert eine Vereinsgründung überhaupt? Wie wird man zu einem gemeinnützigen Verein und bekommt dadurch Fördergelder und Spenden? Wie regelt man die Mitgliedstreffen und wie wählt man den Vorstand? Wie geht man mit dem Vereinsgeld um?

Machen Sie sich schlau und schon kann das Vereinsleben losgehen!

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1.) Mindestanzahl der Vereinsmitglieder

Möchte man einen Verein gründen, ist dies für einen Idealverein im BGB (bürgerliches Gesetzbuch) und im Vereinsgesetz (VereinsG) geregelt.

Eines dieser Gesetze zu Gründung eines Vereins besagt, dass sich mindestens 7 (sieben) Mitglieder zusammen finden müssen.

2.) Vereinssatzung

Es gibt im Internet zahlreiche Mustersatzungen als Vorlage, wenn man einen Verein gründen möchte. Sinnvoll ist es sich Gedanken über den Inhalt der eigenen Satzung vor dem Verein gründen zu machen. Eine Gründungsversammlung läuft so zügiger ab, da keine langen Diskussionen  mehr notwendig sind.

Die Vereinssatzung sollten Sie von einem Rechtspfleger am Amtsgericht prüfen lassen. Streben Sie die Gemeinnützigkeit an ist auch eine Prüfung durch das Finanzamt vor dem gründen zweckmäßig.

TIPP:

Natürlich ist es richtig so viel wie möglich in Ihrer Vereinssatzung zu regeln. Schließlich sind in Ihrem Verein unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Charakteren und Rechtsauffassungen. Bedenken Sie aber, dass Sie nicht alles bis ins Kleinste in Ihrer Vereinssatzung bestimmen können. Denkweisen der Mitglieder und Aufgaben Ihres Vereins ändern sich über die Jahre. Jede Änderung Ihrer Vereinssatzung bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung und muss kostenpflichtig durch einen Notar ins Vereinsregister eingetragen werden.

Wichtiges zur Gemeinnützigkeit:

Ein eingetragener Verein wird nicht automatisch als gemeinnützig eingestuft. Die Erteilung seiner Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung zur Ausstellung einer Spendenquittung. Um diese  zu erlangen müssen die gesetzlichen Formulierungen einer „Satzung eines gemeinnützigen Vereins“ eingehalten werden. Eine Überprüfung Ihrer Satzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erspart ihnen eine Ablehnung.

Übrigens: Das Finanzamt prüft alle 3 Jahre Ihre Gemeinnützigkeit.


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3.) Gründungsversammlung

Verein gründen

© Verein im Verein

Vor der Gründungsversammlung sollten Sie alle zukünftigen Mitglieder schriftlich einladen. Legen Sie der Einladung ihren Entwurf der Satzung bei. So kann sich jedes Mitglied vorab damit befassen. Fragen können evtl. vor der Gründungsversammlung schon geklärt werden. Fügen Sie der Einladung auch eine Tagesordnung der Gründungsversammlung bei.

Die Verabschiedung der Satzung sollte als Erstes erfolgen. Vorher planen Sie genügend Zeit ein um diese mit den Mitgliedern zu diskutieren. Änderungen und Ergänzungen die noch beschlossen werden, sind noch einzufügen. Sobald die Satzung verabschiedet wurde ist Ihr Verein gegründet.

TIPP:

Nehmen Sie zur Gründungsversammlung einen Laptop und Drucker mit. So können Änderungen und Ergänzungen der Satzung gleich eingearbeitet werden. Die fertige Satzung hat nach der endgültigen Fassung ein sauberes und ordentliches Gesicht. Schließlich ist ihre Gründungssatzung ein Dokument, das noch in Jahrzehnten in Ihrer Chronik verbleibt.

Danach werden die Mitglieder des Vorstandes gewählt.

Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die einzigen Pflichtorgane eines Vereins. Der Vorstand führt den Verein und vertritt ihn nach außen.

Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung. Der Vorstand eines Vereins hat keine Mindestanzahl an Personen. Es gibt auch keine bestimmten Pflichtämter. Normalerweise besteht der Vorstand eines Vereins aus folgenden Ämtern:

  • 1. Vorsitzende(r) (umgangssprachlich oft als Vorstand betitelt)
  • ein oder mehrere Stellvertreter
  • Kassier
  • Schriftführer
  • evtl. Beisitzer

Über die gesamte Gründungsversammlung führen Sie Protokoll. Hier sollten Sie nach der Wahl des Vorstandes diesem schon vor Eintragung ins Vereinsregister freie Hand bestätigen. Evtl. notwendige Änderungen beim Amtsgericht oder Finanzamt sind schneller umsetzbar nach dem Verein gründen.

Wie schon oben angesprochen benötigen Sie zum Verein gründen mindestens 7 Personen. Erstellen Sie eine Anwesenheitsliste mit Vor- und Nachnamen und Anschrift der Teilnehmer. Die Gründungsmitglieder unterschreiben diese Anwesenheitsliste.


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4) Der Notar

Zur Eintragung eines Vereins in das Vereinsregister ist in den meisten Bundesländern ein Notar notwendig. Diese Formalität erledigt der neu gewählte Vorstand. Hierbei ist das Gründungsprotokoll, die Gründungssatzung (von allen Mitgliedern unterschrieben) und die Anwesenheitsliste vorzulegen.

5) Eintrag ins Vereinsregister

Mit der Beantragung des Eintrages ins Vereinsregister reicht der Notar die notariell beglaubigten Unterlagen beim Amtsgericht ein.

Nach Eintrag ins Vereinsregister führt der Verein die Bezeichnung „eingetragener Verein (e.V.)“. Er gilt nun als juristische Person der in seinem Namen klagen und verklagt werden kann.

Sollten Sie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Ihren Verein anstreben leiten Sie eine Ausfertigung der beglaubigten Satzung mit einem kurzen Schreiben an Ihr zuständiges Finanzamt weiter.

Nicht eingetragene Vereine:
Die Gesetzgebung gleicht die Rechte und Pflichten von nicht eingetragenen Vereinen immer mehr denen von eingetragenen Vereinen an. Für die Rechtssicherheit des Vorstandes und der Mitglieder empfehle ich eine Eintragung ins Vereinsregister.

6) Kosten der Vereinsgründung

Wenn Sie Ihren Verein gründen, fallen hierfür Kosten an:

  • Notargebühren für die Beglaubigung der Anmeldung ca. 25,00 EUR zzgl. Schreib- und Zustellgebühren
  • Registergebühren für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht ca. 50,00 EUR
  • Bekanntmachung der Eintragung zwischen 10,00 EUR und 30,00 EUR

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