Finanzen im Zweigverein
Steuersubjekt – zu wem kommt das Finanzamt
Der Verein im Verein ist ein eigenständiges Steuersubjekt. Unerlässlich ist es aber, dass diese selbstständige Abteilung ebenfalls den Zweck des Hauptvereins (z.B. Förderung des Sports) weiterverfolgt und sich diesem unterwirft. Es sollten keine unterschiedlichen Meinungen bezüglich des Vereinszwecks bestehen.
Unser Tipp: Klären Sie vorher mit dem Finanzamt für Körperschaften in jedem Falle die Rechtslage. Lieber vorher einmal mehr gefragt, als später Probleme mit dem Finanzamt zu haben.
Die selbstständige Abteilung kann über eigenes Vereinsvermögen verfügen
Hier sei aber nochmals darauf hingewiesen, dass das Finanzamt für Körperschaften konsultiert werden sollte, um den evtl. Vorwurf eines „Steuerumgehungstatbestandes“ zu vermeiden.
Achtung: Die Klärung mit dem Finanzamt ist wichtig in Bezug auf die Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO (mehrfache Anwendung), was zu steuerlichen Vorteilen führen kann.
Wichtig für Vereinsvorstand und alle Personen, die in einem Verein tätig sind!
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Voraussetzung für die Annahme eines eigenen Steuersubjekts ist es, dass die selbstständige Abteilung über eigene satzungsmäßige Organe wie Vorstand und Mitgliederversammlung verfügt und durch diese Organe auf Dauer nach außen im eigenen Namen auftritt. Daneben ist eine eigene Kassenführung der Abteilung erforderlich.
Eigenständige Finanzverwaltung der Abteilung
Festgelegt werden sollte auch die Frage der Mitgliedsbeiträge. Die selbstständige Abteilung kann im Verhältnis zum Hauptverein hierbei regeln, dass sie eigenständig Mitgliedsbeiträge erheben kann. In der Regel werden wieder bestimmte Anteile des Mitgliedsbeitrags direkt an den Hauptverein abgeführt.
Der eingetragene Verein
Dieses praktische Fachbuch Verein hat sich über Jahrzehnte hinweg als unentbehrlicher Leitfaden für die Anwendung des gesamten Vereinsrechts bewährt. Es eignet sich für Juristen ebenso wie Nichtjuristen, die sich mit der Gründung, Führung, Umwandlung oder Auflösung von Vereinen befassen müssen.
Die Fragen der Besteuerung von Vereinen und der steuerbegünstigten Zuwendungen an Vereine sind in einem eigenen Abschnitt berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blick
- gesamtes Vereinsrecht
- Steuerrecht
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Zur Neuauflage
Die 21. Auflage berücksichtigt wichtige neue Rechtsprechung, etwa zur wirtschaftlichen Betätigung von Idealvereinen („Kita“-Entscheidungen des BGH), zur Vereins-„Verfassung“ (Festlegung wichtiger Grundentscheidungen durch Satzung) und zu Befugnissen der Mitgliederversammlung. Die Ausführungen zum Compliance- Management wurden erweitert. Unter den verarbeiteten Gesetzesänderungen sind die Reform des Datenschutzrechts und die auf COVID-19 bezogenen Sonderregelungen hervorzuheben.
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Hauptaufgabe des Finanzmanagement
Die Verantwortlichen für das Finanzmanagement im Verein sind gefordert vorausschauend und ideenreich für ausreichende Einnahmen zur Erfüllung der Vereinsaufgaben zu sorgen. Zwei Herausforderungen sind entscheidend: Die Sicherstellung der Liquidität einerseits und andererseits die Beschaffung der benötigten finanziellen Mittel für die gesetzten Ziele.
Liquidität
Liquidität bedeutet für einen Verein zu jedem Zeitpunkt über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen, damit jede notwendige Zahlung termingerecht erfüllt werden kann. Die Erhaltung der Liquidität ist zugleich eine Hauptaufgabe des Finanzmanagements des Vereins. Ohne ausreichende liquide Mittel besteht die Gefahr für einen Verein bald nicht mehr existent zu sein!