SEPA für Vereine – Teil 1

SEPA – der neue Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa

 

SEPA - Verein im Verein Teil 1

© Verein im Verein

Was kommt mit SEPA auf Ihren Verein zu? Was steckt hinter SEPA? Was ist mit SEPA zu tun?

Ab 01.Februar 2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren einzusetzen. Daher bringt SEPA auch für Ihren Verein zahlreiche Veränderungen mit sich.

 

 

Herausforderung und Chance

Die gute Nachricht für Vereine lautet: Bestehende, gültige Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weitergenutzt werden. Jedoch die neuen Zahlverfahren sind komplexer: Ihr Verein muss bei der Umstellung zusätzliche Anforderungen beachten. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich so bald wie möglich mit dem Thema SEPA-Umstellung zu beschäftigen und die notwendigen Anpassungen anzugehen.

 


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Mithilfe dieser Artikel-Serie können Sie sich mit dem Thema SEPA vertraut machen.

1) SEPA – eine Einführung

2) Überblick über die SEPA-Zahlverfahren (SEPA-Überweisung und Basis-Lastschrift)

3) Das Lastschriftmandat

4) Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen

5) Was ist beim Aufbau einer Mandatsverwaltung zu beachten?

SEPA – eine Einführung

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area – den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Nach der Einführung des Euro – im Jahr 1999 als Buchgeld und im Jahr 2002 als Bargeld – folgte die schrittweise Standardisierung existierender Bezahlverfahren. Folge hieraus ist die Schaffung von SEPA mit neuen und einheitlichen europäischen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften, kurz SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

SEPA - Verein im Verein Teil 1

Europa – Verein im Verein

Der Geltungsbereich umfasst die 30 Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco.

Ab dem 1. Februar 2014 müssen Überweisungen und Lastschriften in Euro im Rahmen der SEPA-Zahlverfahren abgewickelt werden. Nationale Euro-Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften dürfen grundsätzlich nicht mehr weiterbetrieben werden (Zwangsabschaltung).

Das bedeutet:

  • Die alten Überweisungs- und Lastschriftverfahren stehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung.
  • Nichtverbraucher, also auch Vereine, müssen das XML-Format (ISO-Standard 20022) für beleglose
    Dateieinreichungen nutzen. Disketteneinreichungen sind nicht mehr möglich.
  • Kunden müssen inländische Zahlungen mit Angabe der IBAN (Internationale Bankkontonummer) ausfüllen, die Angabe des BIC (Internationale Bankleitzahl) ist ab 1. Februar 2014 optional.

 


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IBAN und BIC – die neuen Nummern

IBAN steht für „International Bank Account Number“ (internationale Bankkontonummer), die für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen verwendet wird. Die IBAN ist international einheitlich zusammengesetzt.

Die IBAN ist eigentlich gar nicht so unbekannt, denn sie besteht aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl, vorangestellt sind der Ländercode DE für Deutschland und eine Prüfziffer. Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist die IBAN Ihnen wie auch Ihren Mitgliedern bereits vertraut.

BIC steht für „Business Identifier Code“ (ehemals „Bank Identifier Code“) und ist die internationale Bankleitzahl.  Bei Zahlungs- aufträgen innerhalb Deutschlands genügt ab dem 1. Februar 2014 die Angabe der IBAN. Die Angabe des BIC ist dann optional.

 

 


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