Finanzen und Besitz in einer Abteilung
Alles was die unselbständige Abteilung einnimmt oder besitzt ist und bleibt Eigentum des Gesamtvereins
Die unselbständige Abteilung verwaltet nur einen Teil des Besitzes des Gesamtvereins. Es kann niemals eigenes Vermögen erwerben.
Bei Missbrauch dieser Eigenständigkeit eines oder mehrerer Abteilungsvorstände und damit evtl. verbundenen Zahlungsschwierigkeiten, haftet dennoch immer der gesamte Verein als juristische Person.
Beispiel:
Die unselbständige Abteilung erhebt die Mitgliedsbeiträge selbst. Es ist ein Guthaben von 1.000,00 Euro vorhanden. Der Rasentraktor wird zum Preis von 900,00 bestellt. Jetzt kommt der Traktor nach Lieferung jedoch auf 1.500,00 Euro. Der Gesamtverein muss nun den Differenzbetrag von 600,00 Euro ausgleichen.
Unser Tipp:
Auch Abteilungsleiter sollten sich also absichern! Klären Sie ihre rechtliche Position im Verein durch Satzung, Geschäftsordnung oder schriftliche Vollmacht des Vorstands.
Wichtig: Um dem vorzubeugen, hat der Gesamtvorstand nach § 259 BGB (Umfang der Rechenschaftspflicht) die Pflicht und auch das Recht, jederzeit einen Überblick über die Finanzlage, den Umfang des Anlagevermögens (z.B. Sportgeräte), geplante Aktivitäten und den aktuellen Mitgliederstand der Abteilungen abzufordern. Bei Verweigerung würde sich der Abteilungsvorstand wegen vereinsschädigendem Verhaltens schuldig machen, was u.U. sogar die persönliche Haftung zur Folge haben kann (§ 54 BGB).
Er kann daher von der Abteilung eine sog. „Vollständigkeitserklärung“ verlangen. Bei einer Auflösung oder Abspaltung einer Abteilung verbleiben die bestehenden Abteilungswerte im Eigentum des Vereins.
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Eigenständige Finanzverwaltung der Abteilung?
Sieht die Satzung keine eigenen Beiträge für die Abteilung vor, zahlen die Mitglieder nur den Beitrag an den Hauptverein. Weder dieser noch die Abteilung können dann zusätzliche Abteilungsbeiträge erheben.
Eine Möglichkeit, die unbedingt durchdacht sein sollte!
Eine eigenständige Selbstverwaltung der Abteilung
Dies bedeutet, dass, anders als bei der zentralen Kassenführung, die Mitglieder ihre Beiträge an die Abteilung (in der Regel auf ein Unterkonto des Hauptvereins) zahlen. Auch können bei Bedarf, zusätzlich zu den Grundbeiträgen des Vereins, Abteilungsbeiträge erhoben werden.
Die Abteilung führt einen durch die Mitgliederversammlung bestimmten und für die Geschäftsfähigkeit des Vereins notwendigen Verwaltungsbeitrag an den Gesamtverein ab. Die Abteilung verwaltet ansonsten mit entsprechenden Vollmachten ihre finanziellen Angelegenheiten selbst.
Dem Hauptkassenwart wird regelmäßig, zumindest einmal am Ende des Geschäftsjahres, eine Aufstellung über die gesamten Einnahmen und Ausgaben, das Anlagevermögen sowie den Mitgliederstand gemacht.
Achtung:
Leider zeigt die Erfahrungen, dass dieses Verfahren aber auch dazu führen kann, dass es zu Konkurrenzdenken innerhalb des Vereins kommt. Die Abteilungsvorstände sich verselbständigen und die Gesamtverantwortung des Hauptvorstandes nicht beachten.
Unser Tipp:
Hier empfiehlt sich die zentrale Finanzverwaltung.
Es ist daher wichtig, dass der Gesamtvorstand und die Abteilungsvorstände ihre Arbeit transparent gestalten. Die Abteilungsvorstände sollten sich lediglich als ein Teil des Ganzen betrachten.
Zuwendungen an die Abteilung (Fördermittel, Spenden usw.) gehen immer erst dem Gesamtverein zu, der sie dann weiterleitet.
Direkte Zuwendungen an die Abteilung sind nicht möglich, nur über den Verein.